GEMA and CC

Mitglieder der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
können ihre Werke nicht unter eine Creative Commons-Lizenz stellen.
Die Creative Commons-Lizenzen wurden jedoch verbindlich in die deutsche Sprache übersetzt und an das
deutsche Recht angepasst.
Es besteht daher kein Grund, Textdichtern und Komponisten die Nutzung dieser Lizenzen zu verwehren,
(zumal die GEMA eine Gesellschaft ist, die aus ihren Mitgliedern besteht und deren Rechte wahrnimmt).

Da die GEMA die einzige Wahrnehmungsgesellschaft für Textdichter und Komponisten in Deutschland ist,
besteht für Musikschaffende keine Möglichkeit ihre Rechte von einer anderen Gesellschaft
wahrnehmen zu lassen.
Die GEMA hat also ein Monopol auf die Wahrnehmung von musikalischen Aufführungs- und
mechanischen Vervielfältigungsrechten.

Dieser Zustand muß geändert werden.

Die GEMA vertritt laut eigener Aussage folgenden Standpunkt:

“Aus Sicht der GEMA ist es wichtig, Autoren darauf hinzuweisen, dass das Creative Commons-System
keine Alternative zum gewachsenen und bewährten System der Rechtewahrnehmung durch die
Verwertungsgesellschaften darstellt. Insbesondere hat der Schöpfer geistiger Werke in diesem System
keine Aussicht, von seiner Kreativität leben zu können, da er keine Vergütung für die Nutzung seiner
Werke erhält.”
“Das im System Creative Commons verankerte Prinzip der individuellen Rechtewahrnehmung dagegen
setzt den einzelnen Musikautor der Marktmacht der Lizenznehmer schutzlos aus.”

Das ist schlicht nicht wahr.
Es gibt veschiedene Lizenzmodelle die z.B. eine kommerzielle Verwendung eines Werkes untersagen.
Will Jemand dieses Werk für kommerzielle Zwecke verwenden, muß er eine Erlaubnis des Urhebers
einholen. Der Urheber kann dann die Verwendung des Werkes gegen Zahlung einer Umsatzbeteiligung,
oder einer einmaligen Zahlung genehmigen.

“Konsequenterweise handelt es sich bisher bei Teilnehmern des Creative Commons-Systems einerseits
um musikalische Laien, die mit ihrem Schaffen nicht ihren Lebensunterhalt verdienen müssen,
oder andererseits um etablierte Top-Stars, die es sich leisten können, ihre Werke aus unterschiedlichen
Gründen, wie zum Beispiel einem vordergründigen Marketingeffekt, der Öffentlichkeit zu schenken.”

Auch das ist nicht richtig.
Creative Commons wird von tausenden Musikern benutzt.
Ich selbst bin fünfzehn Jahre lang Mitglied der GEMA gewesen und bestreite sehr wohl meinen
Lebensunterhalt mit Musik.
Ich mußte allerdings aus der GEMA austreten, da diese nicht meine “Rechte” wahrnahm, sondern mir das
Recht verwehrte, Creative Commons oder andere freie Lizenzen zu verwenden.
In Deutschland stellt in zunehmendem Maße die GEMA selbst ein Problem dar.
Die restriktive Natur ihrer Wahrnehmungsverträge verhindert eine Nutzung des Creative Commons
Lizenssystems.

Auch etablierte Top-Stars wie die Smashing Pumpkins veröffentlichten ein komplettes Album im Internet.
Dieses geschah nicht aus dem Grund heraus einen “vordergründigen Marketingeffekt” zu erziehlen,
sondern weil ihr Label Virgin Records sich weigerte das Album (mit dem bezeichnenden Titel “The Friends &
Enemies Of Modern Music”) zu veröffentlichen.
Auch das ein weiteres Beispiel dafür wie die Musikindustrie kreativität sabotiert.
Deutsche Künstler wie Tomte und Kettcar stellten ebenfalls mp3-Downloads zur freien Verfügung.

“Ein Mitglied der GEMA hat seine Nutzungsrechte alleine der GEMA übertragen und kann daher erst nach
Kündigung des Berechtigungsvertrages mit der GEMA seine Rechte Creative Commons zur Verfügung stellen.
Bis zu diesem Zeitpunkt nimmt die GEMA die Rechte auf der Grundlage veröffentlichter Tarife wahr und
verteilt die Erträge gemäß den Bestimmungen des Verteilungsplans. Das einzelne Herauslösen von Werken
aus dem Gesamtschaffen (cherry picking) ist einem GEMA-Mitglied nicht gestattet, denn dies gefährdet die in der
kollektiven Rechtewahrnehmung begründete Interessenvertretung der Verwertungsgesellschaften.”

Dieser Starrsinn und die Zukunftsunfähigkeit, welche die Art und Weise der Rechtewahrnehmung durch die
Gema (und auch anderer Verwertungsgesellschaften wie z.B. die GVL…) kennzeichnet, werden letztlich zu
deren (ohnehin stetig zunehmender) Bedeutungslosigkeit beitragen.
Der Musikmarkt hat sich radikal verändert.
Das klassische Urheberrecht stößt zunehmend an seine Grenzen.
Es gibt Alternativen, auch wenn das gerne geleugnet wird.
Um der GEMA ein anständiges Update zu verpassen, werde ich eine Pressekonferenz abhalten,
zu der Vertreter der GEMA, der Medien und Creative Commons Deutschland, sowie Musiker und Interessierte
aus allen Bereichen eingeladen sein werden.
Ziel ist es, der GEMA zu zeigen, daß es an der Zeit ist, den Entwicklungen in der Kulturbranche
Rechnung zu tragen.
GEMA-Mitglieder und solche die es nie werden wollen:
laßt uns die überholten Strukturen ersetzen und gemeinsam die GEMA reformieren!

(alle Zitate aus: GEMA Brief 59)
GEMA Brief 59

to be continued…

gez.
Danny Bruder
Berlin, 01. Mai 2009

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